Altar der St.Johanniskirche, Schweinfurt
Foto: Jürgen Höfling

Konfirmation

Im Konfirmationsgottesdienst bestätigen die Konfirmanden ihre Taufe und werden damit als mündige Mitglieder in die Gemeinde aufgenommen. Mit der Konfirmation ist oft auch noch die Zulassung zum Abendmahl verbunden. In vielen Gemeinden ist jedoch schon jeder Getaufte zum Abendmahl eingeladen, also auch die Kinder. Volkstümlich gilt die Konfirmation darüber hinaus auch als "Übergangsritus", der das Ende der Kindheit anzeigt.

Der Konfirmation geht ein Konfirmationsunterricht voraus. Diese kirchliche Unterweisung erstreckt sich je nach Landeskirche über einen Zeitraum zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Dort lernen die "Konfis" die Grundzüge des christlichen Glaubens (besser) kennen und prüfen für sich, ob sie weiter der evangelischen Kirche angehören wollen. Mit der Konfirmation sagen die Konfirmanden und Konfirmandinnen "Ja" zu ihrer Taufe. Die Kirche überträgt den Jugendlichen alle Rechte, die jedes Kirchenmitglied hat und die Gemeinde verspricht, sich für die Interessen der Jugendlichen einzusetzen. Im feierlichen Gottesdienst bittet die Gemeinde, dass Gott auch in schweren Zeiten des Erwachsenwerdens und in den Stürmen des Lebens bei den Jugendlichen sein möge. 

Als theologischer Vater der Konfirmation gilt der Reformator Martin Bucer (1491 - 1551), der sie seit 1534 in Straßburg forderte und zuerst in der hessischen Kirche verwirklichte. Da sie Ähnlichkeiten zum katholischen Sakrament der Firmung aufweist, stieß sie jedoch damals auf relativ wenig Gegenliebe. Erst im 18. Jahrhundert setzte sie sich langsam durch, seit dem 19. Jahrhundert ist die Konfirmation in ganz Deutschland üblich.

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